Planung

Häufig werden tragende Bauteile wie Fundamente, Böden, Wände und Stützen in Parkhäusern oder Tiefgaragen beschädigt. Daher musste die Sanierung gemäß den Richtlinien des Deutschen Rates für Stahlbeton zum Schutz und zur Instandsetzung von Betonbauteilen durchgeführt werden. Die Richtlinien besagen, dass die Planung für bauliche Instandsetzungen von sachkundigen Planern durchgeführt werden muss und dass die Arbeiten von Unternehmen mit besonderer fachlicher Qualifikation und Ausrüstung ausgeführt werden müssen.

Bei der Begehung von Parkhäusern, Parkhäusern und Tiefgaragen vor der Sanierung stellen wir typischerweise folgende Bauschäden fest (je nach Alter und Qualität, Nutzungsgrad und Zustand der Bausubstanz):

  • Korrodierte Bewehrungsplatte/Eisen mit geringer oder keiner Betondeckung
  • Chloridkontaminierte Park- und Fahrflächen
  • Gefahr von Lochfraß in der Bewehrung
  • Schäden durch tropfendes alkalisches Wasser aus Rissen auf der Lackoberfläche des Fahrzeugs
  • ölige Betonoberfläche
  • Beeinträchtigte Entwässerung durch negatives Gefälle
  • Schäden durch tropfendes alkalisches Wasser aus Rissen auf der Lackoberfläche des Fahrzeugs
  • Beschädigungsgefahr durch Tausalz
  • Falsche oder fehlende Ausbildung der Dehnungsfugen
  • Hohlräume und Betonabplatzungen
  • Eindringen von Feuchtigkeit
  • Ausblühungen
  • Beschichtungsrisse (Oberflächenschutzsysteme)
  • Risse in der Betonoberfläche lassen schleppendes Wasser, Tausalzlösungen, Öle etc. eindringen und beschleunigen die Korrosion um das 100- bis 1000-fache
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